Sterbeurkunden
Die von uns für Sie organisierten Sterbeurkunden werden zur Vorlage bei
Krankenkassen, Versicherungen, Banken sowie für die Pensionskasse
benötigt
Verlassenschaftsabhandlung
Nach jedem Sterbefall, welchen das zuständige Standesamt meldet, wird ein
Verlassenschaftsverfahren eingeleitet. Der Notar wird vom Gericht bestellt.
Mitzubringen sind, soweit vorhanden:
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Sterbeurkunde
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Letztweilige Verfügung (Testament)
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Pensionsabschnitte
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Versicherungsbelege
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Kfz.-Papiere
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Bestattungskosten und alle damit verbundenen Auslagen