Sterbeurkunden Die von uns für Sie organisierten Sterbeurkunden werden zur Vorlage bei Krankenkassen, Versicherungen, Banken sowie für die Pensionskasse benötigt Verlassenschaftsabhandlung Nach jedem Sterbefall, welchen das zuständige Standesamt meldet, wird ein Verlassenschaftsverfahren eingeleitet. Der Notar wird vom Gericht bestellt. Mitzubringen sind, soweit vorhanden: Sterbeurkunde Letztweilige Verfügung (Testament) Pensionsabschnitte Versicherungsbelege Kfz.-Papiere Bestattungskosten und alle damit verbundenen Auslagen